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	<title>Alles über Erdwärmepumpen und Erdwärme - Immokraft &#187; KfW</title>
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	<description>Erdwärmepumpe - Erdwärme - Geothermie</description>
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		<title>KfW Förderungen für Immobilien und Einzelmaßnahmen</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 23:10:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Energie]]></category>
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		<description><![CDATA[In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, die zur Förderung und Finanzierung von Energiesparhäusern dienen. Diese Förderungen bestehen einerseits aus Zuschüssen und zum großen Teil aus zinsgünstigen Darlehen. Neben dem Bundesland und eventuell auch der eigenen Gemeinde/Kommune als Darlehensgeber ist sicherlich die KfW-Bank der erste Ansprechpartner, wenn man als Eigentümer eines Energiesparhauses eine Förderung bekommen möchte. [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_267" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><a href="http://www.immokraft.de/wp-content/uploads/2011/09/foerderung-energiesparhaus-kfw.png"><img class="size-medium wp-image-267 " title="foerderung-energiesparhaus" src="http://www.immokraft.de/wp-content/uploads/2011/09/foerderung-energiesparhaus-kfw-282x300.png" alt="foerderung-energiesparhaus" width="200" height="212" /></a><p class="wp-caption-text">© guukaa - Fotolia.com</p></div>
<p>In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, die zur Förderung und Finanzierung von Energiesparhäusern dienen. Diese Förderungen bestehen einerseits aus Zuschüssen und zum großen Teil aus zinsgünstigen Darlehen. Neben dem Bundesland und eventuell auch der eigenen Gemeinde/Kommune als Darlehensgeber ist sicherlich die KfW-Bank der erste Ansprechpartner, wenn man als Eigentümer eines Energiesparhauses eine Förderung bekommen möchte. Speziell zur Förderung des Baus oder des Erwerbs von Energiesparhäusern bietet die KfW unter der Programmnummer 153 das Förderprogramm &#8220;Energieeffizient Bauen&#8221; an. Dieses kann immer dann genutzt werden, wenn die Immobilie eine bestimmte Energiespar-Klasse erreicht, die von der KfW festgelegt worden ist. Mindestens der Standard des KfW-Effizienzhauses 70 muss erreicht werden, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann. <span id="more-265"></span></p>
<p><strong>Die Inhalte des Förderprogramms der KfW-Bank</strong><br />
Das Erreichen der Energieklasse ist im Prinzip die einzige Voraussetzung, die zum Erhalt der Förderung erfüllt werden muss. Denn sowohl privat genutzte als auch gewerblich genutzte Immobilien werden in diesem Programm durch die KfW gefördert. Durch das günstige KfW-Darlehen können bis zu 100 Prozent der Baukosten finanziert werden, allerdings maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Finanzierung der anteiligen Grundstückskosten ist hingegen nicht möglich, dass es ausschließlich um die Förderung eines möglichst geringen Energieverbrauches geht. Das Programm 153 beinhaltet aber nicht nur ein zinsgünstiges Darlehen, welches zur Zeit mit einer Zinsbindung von zehn Jahren zu einem Zinssatz ab 2,68 Prozent effektiv zu bekommen ist. Darüber hinaus gibt es noch einen Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent, also im besten Fall 5.000 Euro je Wohneinheit. Eine Sondertilgung ist zudem kostenlos und jederzeit möglich.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Bauherren sollte zudem versuchen verschiedene Förderoptionen in Ihrer Baufinanzierung zu kombinieren. Für eine solche Finanzierung gibt es ein <span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="text-decoration: underline;"><a href="http://www.forwarddarlehen-vergleich.de/blog/hausbau-finanzierung-beispiel/">Beispiel im Blog von ForwardDarlehen-Vergleich.de</a></span></span></span></p>
<p><strong>Auch Einzelmaßnahmen werden gefördert: Erdwärmepumpen</strong></p>
<p><!--wsa:In-Content-->Die KfW-Förderprogramme beinhalten aber nicht nur die Förderung von Immobilien als Energiesparhäuser im Ganzen. Vielmehr werden auch einzelne Maßnahmen gefördert, die dem Energiesparen bzw. der ökologischen Energiegewinnung dienen. Dazu zählt unter anderem auch der Einbau einer Erdwärmepumpe, die zur zukünftigen Energiegewinnung zum Heizen aus Erdwärme bestimmt ist. Eine Förderung ist entweder im Zuge des zuvor erwähnten Programms 153 als Teil der Gesamtförderung für die Immobilie möglich oder im Zuge des Programms 152 &#8220;<span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="text-decoration: underline;"><a href="http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&amp;doc=10550">Energieeffizient Sanieren &#8211; Einzelmaßnahmen</a></span></span></span>&#8220;. Im Rahmen dieses KfW-Programms werden Einzelmaßnahmen gefördert, wie zum Beispiel der Einbau einer Erdwärmepumpe, die dem Energiesparen dienen. Die innerhalb dieses Programms zu erhaltenden KfW-Kredite sind mit einem Zinssatz ab 1,15 Prozent extrem günstig. Auch hier beträgt der Maximalbetrag 50.000 Euro je Wohneinheit.</p>
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		<title>KfW-Förderung für energieeffizientes Sanieren</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 16:23:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Hausbau]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeffizient sanieren]]></category>
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		<description><![CDATA[Fristen bei KfW-Förderung beachten Die Anforderungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das energieeffiziente Bauen und Sanieren orientierten sich seit Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung im Oktober 2007 an den darin enthaltenen Bestimmungen. „Mit dem Inkrafttreten der novellierten Verordnung zum 1. Oktober 2009 wird es eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fristen bei  KfW-Förderung beachten</strong></p>
<p>Die Anforderungen für die  Inanspruchnahme von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (<a title="KfW" href="http://www.kfw.de/" target="_blank">KfW</a>) für  das energieeffiziente Bauen und Sanieren orientierten sich seit Inkrafttreten  der ersten Energieeinsparverordnung im Oktober 2007 an den darin enthaltenen  Bestimmungen. „Mit dem Inkrafttreten der novellierten Verordnung zum 1. Oktober  2009 wird es eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an den  energetischen Standard des Wohnungsneubaus von durchschnittlich 30 Prozent  geben“, so Torsten Weideman von Haus &amp; Grund Deutschland.. Die KfW, die das  energieeffiziente Sanieren und Bauen mit zinsverbilligten Krediten fördert,  vollzieht diese Verschärfung in Teilen mit. In fast allen Programmstufen der  Förderbank des Bundes ergeben sich rechnerisch Verschärfungen  (www.kfw.de).</p>
<p>Positiv ist nach Aussage Torsten  Weidemanns bei dieser Programmumstellung zumindest, dass für eine Übergangsfrist  Fördermittel auch nach den alten Programmbestimmungen der EnEV<sub>2007</sub> beantragt werden können. Hinweis: <span id="more-32"></span>Diese Wahlmöglichkeit besteht allerdings nur  <strong>bis zum 30.12.2009</strong>. Bauwillige  sollten also möglichst zügig prüfen, ob für sie eine Förderung für <a title="energieeffizientes Sanieren" href="http://www.immonet.de/service/energieeffizient-sanieren_2756.html" target="_blank">energieeffizientes Sanieren</a> nach den  Bestimmungen der EnEV 2007 günstiger ist, und dann gegebenenfalls noch  bis Ende 2009 die Fördermittel beantragen.</p>
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